Beeidigte Notardolmetscher: Worauf bei der Beauftragung zu achten ist

Was Sie bei der Beauftragung eines beeidigten Notardolmetschers beachten sollten
Aufgrund dessen, dass beeidigte Notardolmetscher im juristischen Bereich häufig bereits Wochen im Voraus ausgebucht sind, empfiehlt es sich, unmittelbar nach der Bestätigung Ihres Notartermins nach einem passenden Dolmetscher zu suchen.
In Ihrer Anfrage sollten Sie dem beeidigten Notardolmetscher idealerweise folgende Informationen geben:
- Datum und Uhrzeit des Notartermins sowie mögliche Ausweichtermine;
- Anschrift des Notarbüros;
- Umfang des Vertrags oder des Entwurfs;
- Erwartete Dauer des Termins.
Die Abrechnung richtet sich in der Regel nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), wobei der Stundensatz 85 Euro plus Mehrwertsteuer beträgt. Fahrtkosten (aktuell 0,42 Euro pro Kilometer) und Parkgebühren sind ebenfalls einzukalkulieren. Die Anfahrtszeit wird je nach Ort des Einsatzes entweder als Pauschale oder nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet. Sollten öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden, sind die entsprechenden Kosten im Angebot aufgeführt.
Die voraussichtliche Dauer des Termins wird vor allem durch den Umfang des Dokuments bestimmt, das komplett vorgelesen und übersetzt werden muss. Der Notar nennt üblicherweise eine grobe Zeitspanne. Es kann jedoch vorkommen, dass Notare den Vorgang als Formalität betrachten und ihn in hoher Geschwindigkeit abwickeln – oft so schnell, dass selbst deutsche Muttersprachler Schwierigkeiten beim Verständnis haben. Aus diesem Grund wird das Dokument auch schriftlich bereitgestellt.
Beeidigter Notardolmetscher: Unterstützung beim Verständnis notarieller Verträge
Da das Erfassen komplexer juristischer Inhalte beim ersten Hören nicht immer möglich ist, kann auf Verlangen auch eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments von einem beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Auf diese Weise kann der Vertrag vor der Beurkundung in Ruhe gelesen und verstanden werden, was insbesondere für Nicht-Muttersprachler eine erhebliche Vorbereitungshilfe bietet.
Da notariell beurkundete Verträge in den meisten Fällen nicht ohne Weiteres widerrufen werden können, sollten Sie sich genügend Zeit für mögliche Rückfragen und Erläuterungen des Notars nehmen und dies bei der Dolmetschdauer mit einkalkulieren.
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